Das Paderborner
Stadtwappen besteht aus einem roten Wappenschild, das im oberen Teil
eine goldenes Kreuz und darunter vier goldene senkrechte Pfähle zeigt.
Es wurde am 22. Juli 1975 als offizielles Wappen der Stadt genehmigt.
Das
Wappen geht nicht auf das seit 1245 nachgewiesene Stadtsiegel zurück,
sondern auf die Paderborner Familien Bulemast und Stapel. Es erscheint
zum ersten Mal 1328 in einem Bannersiegel des Ministerialen Heinrich
Bulemast, der wohl das Amt eines städtischen Bannerträgers als erbliches
Lehen innehatte und dieses auf seinen Neffen Heinrich v. Stapel
vererbte. Das Kreuz, es findet sich auch im seit 1310 nachweisbaren
Sekretsiegel der Stadt, dürfte auf das Hochstiftkreuz zurückgehen. Aus
dem 14. und 15. Jahrhundert sind zahlreiche Münzen überliefert, die
einen Gegenstempel mit dem Paderborner Wappen tragen; es befindet sich
auch auf dem Wappenstein am Rathaus mit der Jahreszahl 1473. Die Farben
des Wappens, die Zahl der Pfähle und die Form des Kreuzes wechselten im
Laufe der Jahrhunderte. Die heutige Fassung geht zurück auf einen
Magistratsbeschluss von 1931.
Das Wappen wird von der Stadt
Paderborn, ihren Einrichtungen, Betrieben und Eigengesellschaften als
Hoheitszeichen und Emblem verwendet.
Von Dritten darf das
Stadtwappen mit Zustimmung des Bürgermeisters, der den Haupt- und
Finanzausschuss einmal jährlich über die erteilten Zustimmungen und
Ablehnungen informiert, verwendet werden.